Angeblich schönmachende Lebenmittel sind zurzeit immer häufiger im Supermarkt zu finden. Dieses "Beauty Food" bewegt sich zwischen Nahrungsmitteln und Kosmetika und wird deshalb auch als "Nutricosmetics" bezeichnet.
Es soll in Form von Pillen und Tabletten beispielsweise die Hautfestigkeit erhöhen, die Haarstruktur verbessern oder den Eigenschutz der Haut in der Sonne stärken. Aber auch klassische Lebensmittel werden laut der Ernährungsberatung aid mit kosmetischen Wirkungen vermarktet, zum Beispiel als "Anti-Aging-Bier" mit Antioxidantien oder als Beauty-Drink "ShotBeauté" mit sekundären Pflanzenstoffen und Coenzym Q10.
In Frankreich gibt es bereits eine "Anti-Falten-Marmelade" oder einen Jogurt, der schöne Haut verspricht.Doch müssen solche Werbeversprechen einen wissenschaftlichen Nachweis erfüllen oder darf das jeder behaupten? Nach der Gesetzgebung darf die Werbung für Lebensmittel generell nicht irreführend sein, das gilt auch für Kosmetika. Ein besonders hoher Anspruch an den wissenschaftlichen Nachweis von Werbeaussagen wird bei Lebensmitteln gestellt, die eine Förderung der Gesundheit versprechen.
Weniger hoch sind die Anforderungen bei Aussagen ohne direkten Gesundheitsbezug, wie es bei der Werbung für Kosmetika in der Regel der Fall ist."Nutricosmetics" werden verzehrt, ihre Werbeversprechen beziehen sich aber nur auf das äußere Erscheinungsbild.
Umstritten ist, ob solche Werbeaussagen genauso gut wissenschaftlich belegt sein müssen wie eindeutig gesundheitsbezogene Angaben.
Der Rechtsanwalt Andreas Reinhart vertritt beispielsweise in der Zeitschrift "Deutsche Lebensmittel-Rundschau" die Ansicht, dass Werbeaussagen, die sich lediglich auf "Schönheit" beziehen, geringere Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsanwalt Ralf Welzel sieht das anders: "Die Wirkung schlank machender Lebensmittel muss ebenfalls belegt sein. Es ist daher nicht ersichtlich, weshalb für andere beanspruchte Wirkungen, die ebenfalls die 'Schönheit' betreffen, andere Maßstäbe gelten sollten."Nicht nur in Bezug auf Werbeversprechen, sondern auch unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten sind Schönheitslebensmittel mit Vorsicht zu genießen. Zum Beispiel dann, wenn ein Produkt bestimmte sekundäre Pflanzenstoffe in hohen Dosierungen enthält. Einzelne dieser Stoffe können abhängig von der aufgenommenen Menge auch schädliche Wirkungen haben. Zudem ist derzeit noch unklar, ob und wie sich diese Substanzen gegenseitig beeinflussen.
Quelle:de.news.yahoo.